WEG Verwaltung

(Wohn- und Teileigentum)



Welche Leistungen wir erbringen sollen, wird vor Vertragsbeginn genau vereinbart.


• Wohnungseigentumsverwaltung
• Ausführung aller Verwalterleistungen aus der WEG-Verwaltung
• Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen
• Wirtschaftspläne erstellen
• Hausgeldabrechnung vornehmen
• Führung und Durchsetzung des Mahnwesens bei Zahlungsverzug von Hausgeldern
• Buchführungs- und Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
• Auftragsvergabe zur Heizkostenabrechnung und deren Überwachung
• Bildung und Nachweisführung von Instandhaltungsrücklage
• Festlegung der Hausordnung mit den Wohnungseigentümern
• Abschluss und Kontrolle von Verträgen
• Einsatz von Hausmeistern und deren Kontrolle
• Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Hausordnung
• Regelmäßige Kontrollgänge der Verwaltungsobjekte
• Mieterinformationen durch Aushänge / Informationen durch Rundschreiben
• Veranlassen von Instandsetzungs- und Installationsarbeiten