Unsere Sachverständige und Gutachter ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und erstellen ein ausführliches Gutachten unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren.
Auch wenn es heute viele Angebote im Internet gibt bei denen Sie mit ein paar Klicks erfahren können wie wertvoll Ihre Immobilie sein soll, so ersetzt das nicht das geschulte Auge eines ausgebildeten und erfahrenen Fachmanns, der genau weiß worauf es wirklich ankommt. Es geht beim Immobilienwert einfach um viel zu viel Geld, als das man an der notwendigen Zeit oder der falschen Stelle sparen sollte.
Bei einer Schnellbewertung werden nur die angegebenen Daten mit anderen verglichen ohne auf die eventuell vorhandenen Besonderheiten der Immobilie näher einzugehen.
Dabei bleiben oft wichtige wertbestimmende Faktoren unberücksichtigt gelassen. Das Ergebnis ist dann nur eine grobe Schätzung und sollte nicht für wirtschaftlich relevante Entscheidungen herangezogen werden.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) legt in Deutschland die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien ermittelt werden soll. Sie ist eine moderne, praxisorientierte Grundlage für die Immobilienbewertung und leistet einen wichtigen Beitrag für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Sie sichert damit die fachliche Qualität der Wertermittlungen.
Die ImmoWertV berücksichtigt unter anderem die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder auch die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände. Spekulative Annahmen sind damit ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde das Discounted-Cash-Flow-Verfahren aufgenommen, so dass auch die internationale Vermittelbarkeit gegeben ist.
Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden. Es wird insbesondere bei der Bewertung eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet.
Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei nicht vermieteten Immobilien angewendet. Hintergrund ist, dass sich der Wert bei diesen Immobilie nach den Kosten der Herstellung bzw. der Wiederbeschaffung bemisst. Traditionell wird das Sachwertverfahren also bei eigen genutzten Objekten wie Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen angewendet.
Berücksichtigt werden auch das Alter des Gebäudes, mögliche Bauschäden und Baumängel sowie sonstige Umstände, die den Wert beeinflussen können.
Um den reinen Grundstückswert zu ermitteln, wird das Vergleichswertverfahren angewandt und das begutachtete Grundstück mit verschiedenen anderen verkauften Grundstücken verglichen. Wichtig hierbei ist neben der groß- und kleinräumigen Lage auch die Größe, der Zuschnitt und die mögliche bauliche Ausnutzbarkeit.
Unsere Empfehlung: Vergewissern Sie sich, ob bei der Wertermittlung auch das richtige Verfahren angewandt wurde. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, lassen Sie eine neutrale Bewertung durch einen Experten vornehmen, dann gibt es auch keine unliebsamen Überraschungen. Wenn Sie uns mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt haben, ist die Wertermittlung sogar kostenlos für Sie.
Die Kosten für eine Immobilienbewertung orientieren sich am Aufwand und an dem Ergebnis der Bewertung. In der Regel ist die Wertermittlung für ein normales Reihenhaus deutlich günstiger als für ein größeres Anwesen auf einem Erbpachtgrundstück.
Zusätzliche Kosten entstehen auch, wenn die Immobilie neu aufgemessen werden muss, wenn keine kompletten Bauunterlagen vorliegen oder wenn zusätzliche Rechte oder Belastungen vorliegen. Die genauen Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie können wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie uns mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt haben, ist die Wertermittlung sogar kostenlos für Sie.
Der benötigte Zeitaufwand hängt davon ab, welche Unterlagen bei den Behörden beschafft werden müssen, wie aufwendig die Datenbeschaffung im Einzelfall ist und welchen Umfang die Bewertung haben soll. In der Regel sollte das in drei bis vier Wochen erledigt sein.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie schon im Vorfeld wichtige Unterlagen beschaffen, kann es oft viel schneller gehen und Sie haben das Gutachten schon in ein paar Tagen vorliegen.
Je nach Art des Bewertungsverfahrens werden verschiedene Unterlagen benötigt. Diese können sein:
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich im Vorfeld von uns eine genaue Aufstellung der benötigten Unterlagen geben. Wenn Sie CARAT Immobilien mit der Bewertungserstellung beauftragen, kümmern wir uns natürlich um die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen.
Grundsätzlich sind das zwei ganz verschiedene Aufträge bei uns. Sie können uns nur mit einer Wertermittlung beauftragen oder auch nur mit dem Vertrieb einer Immobilie aber natürlich auch mit beidem zusammen. Oft dient eine Bewertung auch zur Vorbereitung für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie CARAT Immobilien mit dem Vertrieb Ihrer Immobilie beauftragen, erstellen wir die Wertermittlung kostenlos für Sie.
Wenn Sie eine objektive und marktgerechte Bewertung benötigen, beauftragen Sie einfach unseren Bewertungsservice und in wenigen Tagen haben Sie das Ergebnis in Ihren Händen.